Anmeldungen für den 5. Jahrgang im Schuljahr 2022/2023
vom 30.05.2022 bis zum 03.06.2022
Liebe Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie an den Anmeldetagen folgende Regeln:
Es soll bitte nur eine Erziehungsberechtigte bzw. ein Erziehungsberechtigter ohne Kinder zur Anmeldung kommen.
Mitzubringen sind:
Folgende Formulare bzw. Dokumente müssen bei den Unterlagen dabei sein:
- Ausgefüllte Anmeldeformulare
- von beiden Eltern unterschrieben
- oder Nachweis Sorgerechtsurteil
- oder Vollmacht bei getrennt lebenden Eltern
- Teilnahme am Religionsunterricht
- Originalzeugnis (Halbjahreszeugnis)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe (ausgefüllt)
(Leistungsbescheid in Kopie – keine BUT-Berechtigung) - Gutachten über Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, falls ein solcher Bedarf festgestellt wurde (in Kopie)
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige und rechtzeitig abgegebene Anmeldeunterlagen berücksichtigen.
Die Unterlagen müssen bis zum 03.06.2022, 14.00 Uhr in unserer Schule vorliegen.
Haben Sie Fragen zu unserer Schule oder zu dem Anmeldeverfahren, rufen Sie uns gerne an.
Falls Sie dringenden Beratungsbedarf haben, schreiben Sie uns bis zum 18.05.2022 eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer an folgende Adresse: info@rs-wvs.de.
Sie bekommen dann einen Anruf von unserer Schulleitung bis spätestens Mittwoch, 25.05.2022.
Die Vergabe der Schulplätze erfolgt erst nach Anmeldeschluss und nicht in der Reihenfolge der Anmeldungen. Liegen mehr Anmeldungen vor, als Schüler/innen aufgenommen werden können, entscheidet das Los.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Team der Werner-von-Siemens-Schule
Merkblatt
Dieses Merkblatt soll dazu dienen, Ihnen das Verfahren zur Schülerverteilung zu erläutern.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wechseln viele Schülerinnen und Schüler auf eine der städtischen Realschulen. Ihr Kind hat einen Anspruch darauf, einen Platz an einer Realschule zu erhalten, wenn Sie dies wünschen. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Realschule. Die Realschulen sind zwar in ihrer Schwerpunktbildung nicht gleichartig, aber gleichwertig, was die Qualität des Abschlusses betrifft.
Die Landeshauptstadt Hannover hat als Schulträger die Kapazität, d.h. die Zahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, für die einzelnen Realschulen festgelegt. Wenn die Anzahl der Plätze pro Realschule überschritten wird, kann es sein, dass Ihr Kind auf eine andere Realschule als die gewünschte gehen muss.
Deshalb ist es notwendig, ein Auswahlverfahren durchzuführen, sollte eine Schule mehr Anmeldungen erhalten als Plätze vorhanden sind. Die Auswahl der Ersatzschule wird jedoch nicht willkürlich vorgenommen, sondern berücksichtigt Ihre Wünsche sowie die nachfolgend beschriebenen Kriterien. Insbesondere ist die Aufnahme nicht von der Empfehlung des Gutachtens oder den Zensuren Ihres Kindes abhängig. Die Auswahl geschieht mittels eines Losverfahrens.
1. Entsteht durch die Anmeldung eine Nachfrage, welche die vorhandenen Plätze übersteigt, entscheidet das Losverfahren darüber, wer aufgenommen wird.
2. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht einen Platz an der Realschule ihrer Erstwahl erhalten haben, werden im Rahmen eines zwischen Schulbehörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover) und Schulträger (Stadt Hannover – Schulangelegenheiten) abgestimmten Verfahrens entsprechen dem Elternwunsch einer anderen Realschule zugewiesen.
3. Sie erhalten von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, einen Ablehnungsbescheid mit dem Hinweis, an welcher Schule es aufgenommen wurde. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der neuen Schule in Verbindung.
Für Sie und Ihr Kind ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, welche weiteren Schulen in Frage kommen.
Sofern Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihren Fragen an die ablehnende Schule.
Als Schulbehörde ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung für die pädagogischen, unterrichtlichen und schulrechtlichen Belange des Schulbesuchs zuständig.
Die Landeshauptstadt Hannover als Schulträger ist für die räumliche und sächliche Ausstattung verantwortlich.