Rücksichtnahme, Höflichkeit und Verantwortung gegenüber allen, die unserer Schulgemeinschaft angehören, sind selbstverständlich.
Eine gute Zusammenarbeit setzt Toleranz gegenüber dem anderen voraus, ungeachtet seines Geschlechts, seiner Nationalität und seiner Religion.
Ordnung und Sauberkeit tragen dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule an Ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen.
Alle sind dafür verantwortlich.
Über diese Grundlagen hinaus gelten an der Werner-von-Siemens-Schule folgende Regelungen:
Um 07:45 Uhr übernimmt die Schule die Aufsicht im Schulgebäude. Die Eingänge sind geöffnet; die Schülerinnen und Schüler gehen selbstständig in ihren Unterrichtsraum
Pünktlich beim Gongzeichen zum Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Klassenraum auf und bereiten sich auf den Unterricht vor. Bei verschlossenem Klassenraum warten sie vor dem Raum auf die Fachlehrkraft.
Fachräume dürfen nicht ohne Lehrerbegleitung betreten werden. Schülerinnen und Schüler, die im Stammgebäude im Computerraum oder im Fachtrakt Unterricht haben, warten am Fuß des Treppenaufgangs auf die Fachlehrkraft.
Bleibt eine Klasse ohne Lehrkraft, so meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher dieses spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Lehrerzimmer oder Sekretariat.
Klassen- und Fachräume werden ordentlich verlassen. Dazu gehört, dass nach Unterrichtsschluss die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt werden sowie der Klassenordnungsdienst die Tafel wischt und den Klassenraum fegt. Der Fachlehrkraft schließt die Klassenräume zu Beginn der großen Pausen und nach Unterrichtsschluss der betroffenen Klasse ab.
Über die Regelung des Vertretungsplans informieren sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig am Vertretungsplan.
Fahrräder werden im Stammgebäude nur in den Ständern auf dem A-Hof gesichert abgestellt. Mofas, Mopeds und Motorräder werden nur auf dem vorderen Teil des Parkplatzes neben der Garage und entlang der Hausmauer abgestellt.
Wegen der Unfallgefahr sind Radfahren und Skateboard fahren, das Werfen von Steinen, Schneebällen und ähnlichem auf dem gesamten Schulgelände sowie das Rennen im Schulgebäude nicht gestattet.
Während der Schulzeit dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur in Ausnahmefällen und nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Rauchen, Alkohol ebenso wie andere Drogen und die Benutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten sind auf dem Schulgelände verboten.
Getränke und Esswaren sollen am Anfang der Pausen gekauft werden.
Es versteht sich von selbst, dass die Toiletten keine allgemeinen Aufenthaltsräume sind.
Fremdes Eigentum ist zu achten. Für Schäden muss die Verursacherin/der Verursacher haften.
Bei Katastrophen bzw. Feuer tritt der Alarmplan in Kraft. Die Lehrkräfte besprechen den Alarmplan regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.
Schulfremden ist es untersagt, während der Unterrichtszeit das Schulgelände zu betreten, um Schülerinnen und Schüler zu besuchen.