You are currently viewing Anmeldung 5. Klassen 2025/26

Anmeldung 5. Klassen 2025/26

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:

  • Ausgefüllte Anmeldeformulare                                                                          

– von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben

– oder Nachweis Sorgerechtsurteil                                                                 

– oder Vollmacht bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigten

  • Teilnahme am Religionsunterricht                                                                          
  • Originalzeugnis (Halbjahreszeugnis)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe (ausgefüllt)

       (Leistungsbescheid in Kopie – keine BUT-Berechtigung)

  • Gutachten über Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, falls ein solcher Bedarf festgestellt wurde (in Kopie)

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige und rechtzeitig abgegebene Anmeldeunterlagen berücksichtigen. Die Unterlagen müssen bis zum 23.05.2025, 12.00 Uhr in unserer Schule vorliegen.

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, schreiben Sie uns bis zum 09.05.2025 eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer an folgende Adresse: info@rs-wvs.de

Die Vergabe der Schulplätze erfolgt erst nach Anmeldeschluss und nicht in der Reihenfolge der Anmeldungen. Liegen mehr Anmeldungen vor, als Schüler/innen aufgenommen werden können, entscheidet das Los.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Das Team der Werner-von-Siemens-Schule

Klassen mit besonderen Schwerpunkten

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

jede 5. Klasse der RS Werner-von-Siemens-Schule bietet neben dem normalen Pflichtunterricht einen zusätzlichen besonderen Schwerpunkt an.

Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Kind die Klasse wählen, die am meisten seinen Interessen entspricht.

Wählen können Sie zwischen
 einer Forscherklasse
 einer Europaklasse und
 einer Fitnessklasse.

Auf unserer Seite finden Sie einige Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten der Klasse, die Sie zunächst lesen sollten.

Bitte kreuzen Sie dann auf dem Anmeldebogen Ihren Erstwunsch und darüber hinaus auch einen Zweitwunsch an.

Falls der Erstwunsch nicht erfüllt werden kann, wird Ihr Kind in die Klasse eingeschult, die dem Zweitwunsch entspricht.

Wir hoffen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihren besonderen Schwerpunkt finden werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. S. Lammers (Schulleiterin)

 

Forscherklasse

Europaklasse

Fitnessklasse

Weitere Informationen zur  Forscherklasse finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Europaklasse finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Fitnessklasse finden Sie hier.

Merkblatt

Dieses Merkblatt soll dazu dienen, Ihnen das Verfahren zur Schüler*innenverteilung zu erläutern.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wechseln viele Schüler*innen auf eine der städtischen Realschulen. Ihr Kind hat einen Anspruch darauf, einen Platz an einer Realschule zu erhalten, wenn Sie dies wünschen. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Realschule. Die Realschulen sind zwar in ihrer Schwerpunktbildung nicht gleichartig, aber gleichwertig, was die Qualität des Abschlusses betrifft.

Die Landeshauptstadt Hannover hat als Schulträger die Kapazität, d.h. die Zahl der aufzunehmenden Schüler*innen, für die einzelnen Realschulen festgelegt. Wenn die Anzahl der Plätze pro Realschule überschritten wird, kann es sein, dass Ihr Kind auf eine andere Realschule als die gewünschte gehen muss.

Deshalb ist es notwendig, ein Auswahlverfahren durchzuführen, sollte eine Schule mehr Anmeldungen erhalten als Plätze vorhanden sind. Die Auswahl der Ersatzschule wird jedoch nicht willkürlich vorgenommen, sondern berücksichtigt Ihre Wünsche sowie die nachfolgend beschriebenen Kriterien. Insbesondere ist die Aufnahme nicht von der Empfehlung des Gutachtens oder den Zensuren Ihres Kindes abhängig. Die Auswahl geschieht mittels eines Losverfahrens.

  1. Entsteht durch die Anmeldung eine Nachfrage, welche die vorhandenen Plätze übersteigt, entscheidet das Losverfahren darüber, wer aufgenommen wird.
  2. Die Schüler*innen, die nicht einen Platz an der Realschule ihrer Erstwahl erhalten haben, werden im Rahmen eines zwischen Schulbehörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover) und Schulträger (Stadt Hannover – Schulangelegenheiten) abgestimmten Verfahrens entsprechen dem Elternwunsch einer anderen Realschule zugewiesen.
  3. Sie erhalten von der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, einen Ablehnungsbescheid mit dem Hinweis, an welcher Schule es aufgenommen wurde. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der neuen Schule in Verbindung.

 

Für Sie und Ihr Kind ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, welche weiteren Schulen in Frage kommen.

Sofern Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihren Fragen an die ablehnende Schule.

Als Schulbehörde ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung für die pädagogischen, unterrichtlichen und schulrechtlichen Belange des Schulbesuchs zuständig.

Die Landeshauptstadt Hannover als Schulträger ist für die räumliche und sächliche Ausstattung verantwortlich.